Heil und Kosteplan erstellen

Heil und Kosteplan erstellen

HKP erstellen nach zahnärztlicher Untersuchung

Beim ersten Besuch in der Praxis werden allgemeine, chronische und ansteckende Krankheiten auf dem Anamnesebogen festgehalten. Denn manche Erkrankungen beeinflussen Heilverläufe, andere können bestimmte Versorgungsformen behindern oder gar völlig ausschließen. Auf Grund der erfassten Befunde wird der Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt.

Der Zahnarzt prüft z.B., ob es Zahn- oder Munderkrankungen gibt, von denen der Patient selbst vielleicht noch gar nichts ahnt, wie die Zahnstellung ist, ob Füllungen, Kronen oder Brücken vorhanden sind, wie der Zustand des Zahnhalteapparates ist und mehr. In vielen Fällen sind auch Röntgenaufnahmen notwendig, um die mit den Augen unternommene Untersuchung abzusichern. Nur wenn der Zahn bis in seine Wurzel gesund und fest in Zahnfleisch und Kieferknochen verankert ist, kann er z.B. als Stütze für eine Brücke dienen. Mitunter können weitere, internmedizinische oder Laboruntersuchungen erforderlich sein. Diese sind zwar Seltenheit, gewinnen jedoch gerade in diesen Fällen an Bedeutung.

KP erstellen auf Grund bestimmter Unterlagen

Der HKP kann aber auch in Abwesenheit des Patienten, mit Hilfe eines vorhandenen HKP oder einer aktuellen Panorama-Röntgenaufnahme aufgestellt werden. Schicken, mailen oder faxen Sie uns eines dieser Dokumente, erhalten Sie unser Angebot in wenigen Tagen.

Der HKP enthält manchmal Alternativen, da meist mehrere Versorgungsarten möglich sind, die sich durch Funktion, Haltbarkeit, Tragekomfort, Ästhetik und Preis stark unterscheiden können. Zugunsten welcher Lösung im jeweiligen Fall entschieden wird, bestimmen ebenfalls zahlreiche Faktoren: Anzahl, Lage und Zustand der vorhandenen Zähne, Alter, Beruf, Geschlecht des Patienten sowie seine Wünsche, finanziellen Möglichkeiten, eventuellen Krankheiten u.v.m.

Befundorientiertes Zuschusssystem

Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Befund ab und ist unabhängig von der gewählten Art des Zahnersatzes. Das heißt: Für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben Festbetrag als Zuschuss, ganz gleich für welchen Zahnersatz der Patient sich entscheidet.

Das befundorientierte Festzuschussmodell basiert auf der Tatsache, dass die moderne Zahnmedizin meist verschiedene Therapieoptionen für ein und denselben Befund bietet. Ein solches Modell orientiert sich nicht mehr an der Zahnersatzlösung, sondern am Befund, d.h. am Zerstörungszustand der Zähne bzw. an der Anzahl und Lage der fehlenden Zähne.

Der Festzuschuss deckt ca. 50-65% (je nach Bonus) der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Dies ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist. Der Patient hat mehr Wahlmöglichkeiten als früher, denn er erhält seinen Festzuschuss auch für Therapien, die die Kassen früher nicht mitfinanzierten.

Das lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Wenn ein Backenzahn weitgehend zerstört ist, kann er mit einer unverblendeten Vollgusskrone aus Metall (Regelversorgung) versehen werden. Gesamtkosten: 250€. Festzuschuss: 115€, Eigenanteil: 135€. Entscheidet sich der Patient für eine zahnfarbene, keramisch verblendete Krone (400€), muss er die dadurch entstehenden Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. So erhöht sich sein Eigenanteil auf 285€. Genauso kann er z.B. anstatt einer Brücke eine Implantatversorgung wählen. Implantate bleiben zwar weiterhin eine Privatleistung, der Aufbau wird aber schon von der Kasse bezuschusst.

Genehmigung des HKP

Der Heil- und Kostenplan dokumentiert also den Zahnstatus, die geplante Versorgung und die voraussichtlich entstehenden Kosten. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für den Patienten ausfällt. In der Regel muss er vor Beginn der Behandlung eingereicht werden. Eine Unterlassung kann den Festzuschuss gefährden. Der genehmigte Plan hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein.

Zahnarzttermin

Nichts ist einfacher. Sie können per Telefon (359013397) oder per E-Mail (ordinace@fitdent.cz) einen Termin bei uns ausmachen.

Informationen holen

Ist der HKP einmal genehmigt, steht der Zahnbehandlung nichts mehr im Wege. Informieren Sie sich rechtzeitig über die zu erwartende Dauer der Behandlung, sowie über die anfallenden Kosten. Sollten Sie weitere Fragen haben, stellen Sie sie. Wir bemühen uns, unsere Patienten ausführlich zu informieren

Behandlungsdauer

Behandlungsdauer der häufigsten Eingriffe:

Mundhygiene, Füllungen,
kleinere chirurgische Eingriffe:

1 Sitzung

Implantate:

2-3 Arbeitstage
(1 Sitzung + Kontrolluntersuchung)

Kronen, Brücken, Inlays:

5-8 Arbeitstage
(2-4 Sitzungen)

Wichtiger Hinweis: Bei umfangreichen oder komplizierten Arbeiten ist es oft sinnvoll, sich etwas mehr Zeit zu nehmen als minimal erforderlich, damit eventuelle Nachbesserungen noch vor Ort ausgeführt werden können.

Preisübersicht

Preisvergleich

Jährlich rund 200.000 Menschen machen sich auf den Weg, um ihre Zähne in Tschechischen Republik behandeln zu lassen. Diese Grafiken sollen verdeutlichen, warum Tschechische Republik seit vielen Jahren Hauptzielort des europäischen Zahntourismus ist.

Ärztliches Honorar, Löhne, labortechnische und sämtliche andere Nebenkosten sind in Tschechische Republik wesentlich niedriger als in Deutschland oder Österreich. Um einen hohen Qualitätsstandard zu halten, werden jedoch die gleichen Rohstoffe und Methoden verwendet. Der Preisunterschied ist letztlich trotzdem riesig: Er ermöglicht ein Ersparnis von 30-70%.

Krone

Die Eigenteil beim Fitdent fur Sie ist nur 100 euro, weil kassenteil ist 100 euro.

Die Eigenteil im deutschland/Osstereich fur Sie ist 500 euro, weil kassenteil ist 100 euro auch.

Implantat

Implantate gelten zwar als Privatleistung, die Aufbaukonstruktion, also der Zahnersatz selbst, wird aber schon von der Krankenkasse bezuschusst.

Stegprothese

Die Eigenteil beim Fitdent fur Sie ist nur 500 euro, weil kassenteil ist 500 euro.

Die Eigenteil im Deutschland/Osstereich fur Sie ist 1500 euro, weil kassenteil ist 500 euro auch.

Private Versicherungen und die staatlichen Krankenkassen in Deutschland sowie einige in Österreich beteiligen sich an den Kosten der Zahnbehandlung ihrer Kunden. Unabhängig davon, wo die Behandlung – innerhalb der EU – durchgeführt wird. Wenn man den Kassenzuschuss vom Endbetrag abzieht, werden die 2-3-fachen Preisunterschiede noch deutlicher.